Alle ausländischen Touristen
benötigen einen gültigen Reisepaß und ein Visum, um in
Indien einreisen zu können. Der Antrag auf ein Touristenvisum soll
auf dem vorgedrucktem Visaformular mit zwei Paßfotos erfolgen.
Indische Botschaft in Berlin Wo bekommt man ein Visum in Deutschland
Indische Botschaft
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Tel.: 030 / 25795-0
Fax : 030 / 25795-102
Sie können das Visaformular hier herunterladen:
Visaformular als PDF Datei :
INFORMATIONSBLATT
(zur Beantragung eines Visums für die Republik Indien)
Der Antrag muß vollständig und leserlich ausgefüllt
werden.
Zur Ausstellung eines Visums benötigen wir einen Reisepaß,
der mindestens noch sechs Monate gültig ist.
Des Weiteren werden zwei Paßbilder neuesten Datums
gebraucht.
Die Visagebühren betragen A. 12 - Für ein Transitvisum
(einmalige/zweimalige Einreise)
B. 50 - Für ein Visum mit sechsmonatiger Gültigkeit
(mehrmalige Einreise)
C. 80 - Für ein Visum mit einer Gültigkeit
von maximal einem Jahr(mehrmalige Einreise, geschäftlich)
D. 93 - Für ein Studentenvisum für die Dauer
von einem Jahr bis zu fünf Jahren (mehrmalige Einreise)
Zulassungsbescheinigung einer indischen Universität muß
vorgelegt werden.
E. 160 - Alle anderen längerfristigen Visa mit
einer Gültigkeit von einem Jahr bis zu maximal fünf Jahren
(mehrmalige Einreise)
Für die Ausstellung eines Geschäftsvisums benötigen
wir neben den üblichen Unterlagen ein Schreiben der Geschäftsleitung
Ihrer Firma, in dem um die Erteilung des Visums gebeten wird. Dazu
gehört weiterhin eine kurze Begründung des Antrages und
die Zusage der Übernahme eventuell anfallender Kosten.
Wenn Sie Visaanträge mit der Post schicken, berücksichtigen
Sie bitte den Postweg und senden uns die Unterlagen als
Einschreiben. Ein ausreichend frankierter Rückumschlag (4 )
ist ebenfalls erforderlich.
Bitte beachten Sie: » Die Öffnungszeiten der Konsularabteilung lauten:
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
» Weitere Informationen erhalten Sie während der Öffnungszeiten
unter der folgenden Rufnummer: (030) 257950.
» Das Visum gilt vom Tage der Ausstellung an.
» Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit
benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die
Bundesrepublik Deutschland